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Infos zur Gewerbe-Anmeldung

Die hier zur Verfügung gestellten Informationen zum Thema Gewerbe-Anmeldung erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder inhaltliche Fehlerfreiheit. Im Zweifelsfall sollten Sie immer das zuständige Finanzamt oder Gewerbeamt fragen!

Gewerbefreiheit

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Gewerbefreiheit  bezeichnet die Tatsache, dass grundsätzlich jedermann ein Gewerbe betreiben darf.

Der Grundsatz der Gewerbefreiheit (Definition in der deutschen Gewerbeordnung):
Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.
($ 1 Abs. 1 GewO) .

Ausnahmen von der Gewerbefreiheit sind sogenannte erlaubnispflichtige Gewerbe, wie z. B. Herstellung von Arzneimitteln oder Handel mit Waffen.

Gewerbe-Anmeldung - freie Berufe

Eine Gewerbe-Anmeldung  Ihres Unternehmens ist nicht erforderlich, wenn es zu den sogenannten „freien Berufen“ nach §6 der Gewerbeordnung gehört: Rechtsanwälte und Notare, Architekten, Wirtschafts- und Buchprüfer, Steuerberater Fischereibetriebe, Land- und Forstwirtschaft (nur „Ursprungsproduktion“, keine Verarbeitung).

In diesen Fällen müssen Sie Ihr Unternehmen nur steuerlich beim Finanzamt anmelden.
   






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