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Definition freie Berufe

"Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche, und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt." §1 (2) Partnerschaftsgesellschaftsgesetz

Gewerbetreibender oder Freiberufler?

Von der Antwort auf diese Frage hängt es ab, ob ich ein Gewerbe anmelden muss, gewerbesteuerpflichtig bin, Pflichtmitglied in der IHK bin, mich ins Handelsregister eintragen lassen muss und zur doppelten Buchführung verpflichtet bin.

Kriterien

Besonders bei den neuen Dienstleistungsberufen fällt die Abgrenzung mitunter schwer. Die Gerichte haben vor allem drei Kriterien entwickelt, um in solchen Zweifelsfällen die freiberufliche von der gewerblichen Tätigkeit abzugrenzen:
Freie Berufe sind Dienstleistungsberufe; sie vertragen sich also nicht mit Massenproduktion und Handelsgeschäften.
Freie Berufe erfordern eine höhere Bildung oder schöpferische Begabung. Entscheidend ist dabei, dass der Beruf üblicherweise eine Hochschulausbildung erfordert - auch wenn die Freiberuflerin im konkreten Fall Autodidaktin ist.
Freie Berufe hängen weniger vom Kapitaleinsatz ab als vom persönlichen Arbeitseinsatz des Betriebsinhabers. Er muss eigene Fachkenntnisse haben und auch die volle fachliche Verantwortung für jeden einzelnen Auftrag behalten.
   






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