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Tipp des Tages: Rechtzeitig
Infos zur sozialen Absicherung einholen: z. B. Privatkrankenversicherungsvergleich Wann und Wo GewerbeanmeldungBis auf wenige Ausnahmen ist die Gewerbeanmeldung bzw. ein Gewerbeschein zwingende Voraussetzung zum Betrieb eines Gewerbes.Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden. Zuständig ist die Gewerbemeldestelle der Stadtverwaltung bzw. Gemeindeverwaltung (evtl. Ordnungsamt), in deren Bereich die Betriebsstätte liegt. Ablauf der GewerbeanmeldungUm Ihr Gewerbe anzumelden, benötigen Sie in jedem Fall Ihren Ausweis / Reisepass. Darüber hinaus müssen Sie folgende Fragen beantworten können:· Welche Adresse hat die Betriebsstätte? · Was ist der „Gewerbegegenstand“ (möglichst konkrete Branchenbeschreibung) · Wann genau wird der Betrieb aufgenommen? · Wie viele Mitarbeiter/-innen werden in Voll- und Teilzeit beschäftigt? · Welche Rechtsform hat das Gewerbe? Bei überwachungsbedürftigen Gewerben kommt noch das Führungszeugnis dazu, für überwachungspflichtige Gewerbe sind jeweils unterschiedliche Informationen und Dokumente (z.B. Gesundheitszeugnisse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes) nötig. Gründung Limited (Ltd), GmbH, ...Siehe Links ganz links zu Limited gründen, Gewerbe anmelden, Konzept-Workshop usw. |
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