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Wann und Wo Gewerbeanmeldung MünchenBis auf wenige Ausnahmen ist die Gewerbeanmeldung bzw. ein Gewerbeschein zwingende Voraussetzung zum Betrieb eines Gewerbes.Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden. Zuständig ist das Gewerbeamt der Stadt, in deren Bereich die Betriebsstätte liegt. In München ist dies das Bezirksamt Ablauf der GewerbeanmeldungUm Ihr Gewerbe anzumelden, benötigen Sie in jedem Fall Ihren Ausweis / Reisepass. Darüber hinaus müssen Sie folgende Fragen beantworten können:· Welche Adresse hat die Betriebsstätte? · Was ist der „Gewerbegegenstand“ (möglichst konkrete Branchenbeschreibung) · Wann genau wird der Betrieb aufgenommen? · Wie viele Mitarbeiter/-innen werden in Voll- und Teilzeit beschäftigt? · Welche Rechtsform hat das Gewerbe? Bei überwachungsbedürftigen Gewerben kommt noch das Führungszeugnis dazu, für überwachungspflichtige Gewerbe sind jeweils unterschiedliche Informationen und Dokumente (z.B. Gesundheitszeugnisse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes) nötig. Limited (Ltd), GmbH, ... GründenSiehe Links ganz links zu Limited gründen, Gewerbe anmelden, Konzept-Workshop usw. |
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